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   LSG Bayern, 15.07.2009 - L 13 R 837/08   

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https://dejure.org/2009,20948
LSG Bayern, 15.07.2009 - L 13 R 837/08 (https://dejure.org/2009,20948)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.07.2009 - L 13 R 837/08 (https://dejure.org/2009,20948)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - L 13 R 837/08 (https://dejure.org/2009,20948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschonung der so genannten rentennahen Jahrgänge vor einer Verschlechterung des § 22 Abs. 4 Fremdenrentengesetz (FRG) 1996 durch den Gesetzgeber; Subjektiver Anspruch auf die Berücksichtigung der "Alteingesessenheit" ohne Beachtung der "Rentennähe" i.R.d. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Entgeltpunkten aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2009 - L 13 R 837/08
    Art. 6 § 4 c FANG in der Fassung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes setzt die Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 96 hinreichend um.

    Im Hinblick auf die seinerzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollanträge mit den Az.: 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00 und 1 BvL 5/01 hat der Senat mit Beschluss vom 11.03.2003 das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 114 Abs. 2 SGG ausgesetzt.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13.06.2006 (BVerfGE 116, 96) entschieden hatte und der Gesetzgeber mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 (BGBl I S. 554) in Art. 6 § 4 c Abs. 2 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG - auch im Folgenden immer in der Fassung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes) eine ergänzende Vertrauensschutzregelung eingefügt hatte, ist das Verfahren auf Antrag der Beklagten vom 18.09.2007 wiederaufgenommen worden.

    Mit der inzwischen geschaffenen Übergangsnorm des Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG entspricht die Gesamtregelung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 96 (vgl. zu dieser Entscheidung Senatsurteil vom 18.02.2009, Az.: L 13 R 909/08) und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    Die Passage der verfassungsgerichtlichen Entscheidung, welche die daraus resultierende Verfassungswidrigkeit begründet (BVerfGE 116, 96 ), macht aber deutlich, dass der nunmehr geltende Art. 6 § 4 c FANG die verfassungsrechtlich gebotene Abfederung von Härten gewährleistet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 116, 96 ausdrücklich in diesem Sinn entschieden.

    Die klaren, umfassenden und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung BVerfGE 116, 96 ermöglichen es ohne Schwierigkeiten, die Übereinstimmung des neuen Art. 6 § 4 c FANG mit ihnen feststellen zu können.

  • LSG Bayern, 18.02.2009 - L 13 R 909/08

    (Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2009 - L 13 R 837/08
    Er vertritt indes die Ansicht, auch mit der Übergangsregelung nach Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG (vgl. zum Wortlaut Senatsurteil vom 18.02.2009, Az.: L 13 R 909/08) sei die Kürzung der Entgeltpunkte um 40 v.H. gemäß § 22 Abs. 4 FRG 1996 verfassungswidrig.

    Mit der inzwischen geschaffenen Übergangsnorm des Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG entspricht die Gesamtregelung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 96 (vgl. zu dieser Entscheidung Senatsurteil vom 18.02.2009, Az.: L 13 R 909/08) und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

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